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Die Schweiz ist Mitglied der Schengenstaaten. Grenzkontrollen
werden nur in sehr begrenztem Umfang
durchgeführt. Allfällige Waren müssen von den Passanten in
Eigeninitative deklariert werden. Bei Unterlassung machen sie
sich strafbar.
Zoll
Einreise, Einfuhr:
Persönliche
Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant, Treibstoff im Tank Ihres
Fahrzeugs und für andere mitgeführten Waren bis CHF 300.00 pro
Person sind
frei. Darüber werden je nach deren Menge und Art Zölle erhoben. Zölle sind für Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff
zu leisten. Bargeld über CHF 10'000.00 ist am Zoll unaufgefordert
anzumelden.
Informationen hier.
Ausreise, Ausfuhr:
Für die Ausfuhr aus der Schweiz gelten die Bestimmungen für Ihr
Zielland. Private Güter sind in der
Regel frei. Ausgenommen sind Handelsgüter (gewerbsmässiger
Güterverkehr). Verboten sind bestimmte Güter, die auf einem Index stehen (zum
Beispiel geschützte Kulturgüter, Waffen, Kriegsmaterial,
Pornografie, in bestimmte Länder Alkohol und biblische Schriften, etc).
Autobahngebühr (Maut)
Für die Fahrt auf Schweizer Autobahnen (nur für
Autobahnen) müssen Sie für ihr Auto, Anhänger, Motorrad eine
Vignette erwerben. Erhältlich sind diese oft am Schweizer Zoll
und immer an den Tankstellen, Poststellen, etc. Kosten im Jahr 2022
(und voraussichtlich folgende Jahre): CHF 40.00. Wenn
Sie ohne
diese Vignette auf der Autobahn angehalten werden: Strafe
aktuell CHF
200.00.
Visa; Schengenraum
Gäste aus dem Schengenraum und den assoziierten Staaten
können visafrei in die Schweiz einreisen.
Die Liste finden Sie hier. (Siehe > Mitgliedstaaten /
> Karte).
Visa; Nicht Schengenraum
Für
Staatsangehörige aus den übrigen Ländern der Welt sind die Visabestimmungen
nicht einheitlich gleich. Die Informationen
können Sie auf der Website der Schweizerischen Botschaft in
Ihrem Land einholen.
Sie finden diese Liste hier.
Gerne sind wir Ihnen behilflich bezüglich Beschaffung der
benötigten Dokumente, inkl. Einladungsschreiben. Fragen Sie uns
an. |
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